Halteverbotszone einrichten

Eine Halteverbot zu beantragen lohnt sich immer, denn es schafft Platz und sichert einen direkten und bequemen Zugang zum Entsorgungs-LKW.

Unser Tipp

Wenn Sie einen Bereich der Straße vor Ihrem Haus eigenmächtig absperren, ist das illegal und möglicherweise unwirksam, wenn einfach irgendjemand die Absperrung entfernt. Rechtlich gesehen ist Ihr Halteverbot ohnehin ungültig. Es können zudem Kosten anfallen, wenn jemand Anzeige gegen Sie erstattet. Deshalb sollten Sie bei Ihrem Vorhaben auf Nummer sicher gehen und rechtzeitig ein rechtswirksames Halteverbot beantragen. Wir erledigen das für Sie.

Halteverbot für die Räumung

Inventar bequem verladen

Ein Halteverbot lohnt sich. Für einen reibungslosen Ablauf einer Räumung oder Entsorgung brauchen Sie eine Parkmöglichkeit für den Entsorgungs-LKW direkt vor Ihrer Haustüre. So kann das gewünschte Inventar bequem vor Ihrem Haus eingeladen werden und ggfls. vor dem Aufladen auf dem Bürgersteig zwischengelagert werden.

Ein rechtswirksames Halteverbot sollte deshalb rechtzeitig beantragt werden. Bereits 14 Tage vor Ihrem festgelegten Termin beantragen wir bei der Straßenverkehrsbehörde die Halteverbotsgenehmigung für Sie. Wir stellen die Schilder rechtzeitig auf und holen diese kurzfristig danach wieder ab.