Sozialumzug

Wir sind für sie da, auch in schwierigen Situationen. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie umfassend und geben wertvolle Tipps.

Hartz4 Umzug leicht gemacht
Umzug in finanziell schwierigen Situationen

Keine Umzugskosten?

Manchmal übersteigen die Lebenshaltungskosten und Mieten das Machbare und ein Umzug in eine kleinere oder günstigere Wohnung wird nötig. Der Sozialstaat in der BRD bietet Beziehern von Arbeitslosengeld, Hartz4 oder anderen Sozialleistungen Unterstützung. Die Kosten eines Sozialumzuges (auch Arbeitsamtsumzug, Hartz4-Umzug, Amtsumzug) können per Antrag geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür sind geeignete und formgerechte Angebote des gewählten Umzugsunternehmens. Hierfür sind wir der richtige Partner für Sie.

So einfach geht’s
Vereinbaren Sie am besten einen kostenlosen und unverbindlichen Besichtigungstermin. Auf Grund unserer Erfahrung mit Sozialumzügen erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes und formgerechtes Angebot, das den Anforderungen der Ämter entspricht. Wir beraten Sie beim Ausfüllen der Anträge und rechnen direkt mit dem Amt ab. Einfacher geht’s nicht.

Ihr Partner bei Sozialumzügen

Sorgenfrei & günstig ins neue Zuhause

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Unser Spar-Tipp

Rückbaukosten

Rückbaukosten für die alte Wohnung müssen vom Jobcenter übernommen werden, sofern der Wohnungswechsel auf Drängen der Behörde geschieht.

Leben Hartz IV-Bezieher in einer Wohnung, die zu teuer oder zu groß ist und damit als nicht angemessen gilt, fordert das Jobcenter die Betroffenen auf, sich eine günstigere, angemessene Unterkunft zu suchen. Dadurch entstehen Kosten, deren Übernahme bei der Behörde beantragt werden kann.

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass auch Rückbaukosten für die ursprüngliche Wohnung vom Jobcenter übernommen werden müssen, sofern der Umzug auf Initiative des Jobcenters erfolgt (Aktenzeichen: S 82 AS 25836/12), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 22/2014) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin informiert. (https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rueckbaukosten-fuer-wohnung).

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe nur noch für Bezieher von ALG 2, also für Hartz 4-Empfänger. Um die Beihilfe zu erhalten, muss bereits eine Zusage für die Kostenübernahme durch das Jobcenter vorliegen.

Maximal werden Kosten in Höhe von 4.500 Euro für den gesamten Umzug erstattet – für Umzüge ins Ausland 5.200 Euro. Diese Summen sind jedoch die Ausnahme. Realistisch sind (Stand 2022) zwischen 500 und 1.500 Euro. Für die Kostenübernahme wird ein formgerechter Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens benötigt. Sprechen Sie uns an, wir liefern Ihnen diesen formgerechten Kostenvoranschlag.

Der formgerechte Kostenvoranschlag zur Übernahme der Umzugskosten durch das Jobcenter kann nach Klärung aller relevanten Fragen umgehend für Sie erstellt werden.